Kosten

Meine Tätigkeit für Sie rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Maßstab für die Berechnung der Kosten ist dabei im Zivilrecht in aller Regel der Gegenstandswert, also z.B. die Höhe einer Geldforderung. Wie die genaue Berechnung nach dem RVG funktioniert und welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen können, besprechen wir gleich zu Beginn des Mandates.

  • Ratenzahlungen auf die Gebühren sind bei Bedarf grundsätzlich möglich. Die Dauer sollte 6 Monate nicht überschreiten.
  • Das erste Gespräch, in dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und erste Informationen zum Sachverhalt geben, ist natürlich kostenlos.

Bitte beachten Sie zu den Kosten auch die nachfolgenden Infoboxen!

Erstberatung

Eine Erstberatung kostet EUR 180,- inklusive Umsatzsteuer.

Was ist eine Erstberatung: wir führen ein Gespräch, das optimalerweise persönlich stattfindet, es geht aber auch per Telefon. In dem Gespräch erörtern wir Ihre rechtliche Situation und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Haben Sie Unterlagen mitgebracht oder zur Vorbereitung vorab übersandt, so beziehen wir diese mit ein. Wenn sich herausstellt, dass dieses Gespräch zur Klärung Ihres Anliegens nicht ausreicht und Sie mich mit der weiteren Beratung und Vertretung beauftragen, rechne ich die Kosten der Erstberatung auf die entstehenden Gebühren an.

Vergütungsvereinbarung

Wenn sich der Fall dafür eignet, können wir eine Vergütungsvereinbarung treffen. Hierbei gilt im Grundsatz ein Stundensatz von EUR 250,- zzgl. Umsatzsteuer. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Pauschale. Bitte beachten Sie bei Vergütungsvereinbarungen: es ist nicht erlaubt, für gerichtliche Verfahren geringere Gebühren als die gesetzlichen Gebühren (nach dem RVG) zu vereinbaren.

Rechtsschutz / Haftpflicht

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich für Sie die Anfrage, ob die Versicherung Ihren Fall abdeckt. Kosten für diese erste Anfrage stelle ich Ihnen nicht in Rechnung. Das gleiche gilt, wenn eine Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt, etwa wenn Sie sich gegen versicherte Schadensersatzansprüche verteidigen müssen.

In besonderen Ausnahmefällen kann mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft die Finanzierung Ihrer Klage vereinbart werden. Hierbei müssen Sie Kläger oder Klägerin sein. Von einem etwaigen Erlös der Klage erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft einen Anteil. Auch hier übernehme ich die Korrespondenz mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Sie haben ein Recht auf qualifizierte anwaltliche Beratung und auf die Vertretung vor Gericht, und zwar unabhängig von Ihrem Einkommen. Für Menschen in beengten finanziellen Verhältnissen gibt es daher die staatliche Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe (für gerichtliche Verfahren). Bitte sprechen Sie mich gegebenenfalls auch hierzu an. Weitere Informationen und Formulare habe ich für Sie bei den Dokumenten hinterlegt.

Aber der Gegner muss doch…

Wenn Sie einen Zivilprozess vollständig gewinnen, so haben Sie in aller Regel einen Anspruch auf Erstattung der von Ihnen gezahlten Rechtsanwaltskosten für das Gerichtsverfahren. Gewinnen Sie teilweise, so werden die Kosten im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt. Besteht ein Kostenerstattungsanspruch, werde ich diesen für Sie nach Abschluss des Prozesses im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen. Steht Ihnen auch ein Anspruch auf die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten zu, so verfolge ich diesen Anspruch ebenfalls für Sie.