Dokumente

Basisdokumente zum Mandat

Hier finden Sie die grundlegenden Mandantenfragebögen, die uns eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung unserer Zusammenarbeit ermöglichen.

Sind Sie eine natürliche Person (also ein ganz normaler Mensch), nutzen Sie bitte den Mandantenfragebogen I.

Vertreten Sie ein Unternehmen oder ist auf der Gegenseite ein Unternehmen, so steht dafür der Mandantenfragebogen II zur Verfügung. Je nach Konstellation können Sie die Fragebögen frei kombinieren.

Ganz wichtig ist natürlich auch immer die Vollmacht, mit der ich für Sie auftreten und Ihre Interessen vertreten kann.

Ausfüllbare PDF-Dokumente können Sie mit gängigen PDF-Programmen wie dem kostenlosen Acrobat Reader von Adobe (Download bei heise.de) direkt am Bildschirm befüllen und dann abspeichern oder ausdrucken. Sie können sie aber auch direkt ausdrucken und dann handschriftlich befüllen.

Kündigung Ihres Arbeitsvertrages

Haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten, so ist besonders schnelles Handeln erforderlich. Denn um gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen, haben Sie nur drei Wochen Zeit, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung grundsätzlich wirksam und beendet Ihr Arbeitsverhältnis.

Der Mandantenfragebogen III ist daher ausführlicher und enthält bereits alle wichtigen Punkte zu Ihrem Arbeitsverhältnis, den Umständen der Kündigung usw.  So habe ich die Möglichkeit, schnellstmöglich für Sie vorzugehen und Ihnen gezielt die richtigen Fragen zu stellen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig sind.

Nutzen Sie auch die eingebaute Checkliste, um mir gleich alle wichtigen Unterlagen mitzusenden.

Eine Vollmacht ist direkt im Dokument enthalten – denn wie gesagt: es eilt.

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Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist eine sehr unangenehme Angelegenheit, um es mal zurückhaltend zu formulieren. In rechtlicher Hinsicht sind in aller Regel sogleich viele verschiedene Beteiligte betroffen: Sie, Ihr Unfallgegner (oder Ihre mehreren Unfallgegner), Versicherungen, Polizei, Autovermieter, Zeugen, Gutachter, Ärzte etc. All diese rechtlichen Beziehungen entstehen gewissermaßen in der Sekunde, in der es knallt.

Um diese komplexe Sachlage in den Griff zu bekommen, müssen alle wichtigen Grundinformationen vorliegen, damit ich Ihre Interessen umfassend vertreten und Sie vor Nachteilen schützen kann. Deshalb stelle ich Ihnen diesen recht umfangreichen Fragebogen zur Verfügung, der natürlich auch jederzeit vervollständigt werden kann, wenn nicht alle Informationen sofort vorliegen.

Ebenfalls beigefügt ist die Entbindung der behandelnden Ärzte etc. von der Schweigepflicht, die im Fall von Personenschäden grundsätzlich erforderlich ist. Wenn Ihnen die Bedeutung und Reichweite dieser Entbindungserklärung nicht klar ist, sprechen Sie mich bitte an, ich erläutere Ihnen dann alles.

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Anwaltsgebühren

Zu Recht möchten Sie wissen, was der Gang zum Anwalt kostet.

Meine Tätigkeit rechne ich in aller Regel nach dem RVG ab. Die darin geregelten Gebühren richten sich nach dem sog. Gegenstandswert. In der Tabelle sind für verschiedene Gegenstandswerte die typischerweise anfallenden Gebühren für

  • die außergerichtliche Vertretung und
  • die Vertretung vor Gericht in I. Instanz

enthalten. Die Beträge sind Bruttobeträge, d.h. diese Beträge stehen dann auch auf der Rechnung.

Für weitere Details lesen Sie bitte meinen Blogbeitrag, der sich gerade mit dieser Tabelle beschäftigt.

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Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts können Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort Beratungshilfe beantragen. Bitte füllen Sie dazu den Antrag aus und unterschreiben ihn, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei und reichen dies bei Ihrem Amtsgericht ein. Dieses wird Ihnen dann einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erteilen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Es ist sinnvoll und zeitsparend, wenn Sie sich den Berechtigungsschein holen, bevor Sie mich aufsuchen. In besonders dringlichen Fällen können Sie aber auch zuerst zu mir kommen.

In gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (bzw. Verfahrenskostenhilfe) zu beantragen. Hierzu bitte ich Sie, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im Hinweisblatt (ab Seite 5 der PDF-Datei). Das Formular und die erforderlichen Unterlagen geben oder übersenden Sie dann mir, und ich stelle im Gerichtsverfahren für Sie den Antrag.

Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich gewährt, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen und Ihre Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Möglich ist je nach Ihrer wirtschaftlichen Situation auch die Festsetzung von Ratenzahlungen.

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Veröffentlichungen / Urteile

ZVertriebsR 2017, S. 377 (Heft 6) –
Urteil OLG Karlsruhe v. 13.09.2017 mit Anmerkung RA Lost

Das OLG Karlsruhe hat in einem vertriebsrechtlichen Verfahren entschieden, dass die DVAG die Stornoreserve an die Vermittlerin auszahlen muss. Ausgangspunkt war eine Saldenklage der DVAG, die jedoch für das Unternehmen erfolglos blieb. In der ZVertriebsR habe ich in einer Anmerkung zu diesem Urteil die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung beleuchtet. Mehr zu dieser Entscheidung  im Blog. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlages.

ZVertriebsR 2020, S. 390 (Heft 6) –
Urteil LG Heilbronn v. 04.09.2020 mit Anmerkung RA Lost

Das Landgericht Heilbronn hat in einem vertriebsrechtlichen Verfahren entschieden, dass die Generali-Versicherung keinen Anspruch gegen ihren ehemaligen Vermittler auf  Zahlung wegen stornierter Provisionen habe. In der Zeitschrift für Vertriebsrecht habe ich in einer Anmerkung zu diesem Urteil die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung beleuchtet. Mehr zu dieser Entscheidung im Blog. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlages.

Urteil des AG Frankfurt am Main v. 08.11.2017

Das AG Frankfurt am Main hat die Klage eines Vermieters auf Räumung der Wohnung abgewiesen. Der Vermieter hatte die Kündigung mit Eigenbedarf begründet. Hierauf konnte er sich allerdings gem. § 577a BGB nicht berufen, da die dortige Sperrfrist noch nicht abgelaufen war. Mehr zu dieser Entscheidung im Blog.