Zivilrechtliche
Kanzlei
Ich berate und vertrete Sie im Bereich des Zivilrechts. In diesem Bereich bin ich seit Januar 2005 als Rechtsanwalt tätig – zunächst in Saarbrücken und seit 2007 im Raum Frankfurt am Main.
Das Zivilrecht wirkt sich auf das gesamte Leben eines jeden Menschen aus, so dass folgende Aufzählung nur einen kleinen Ausschnitt möglicher zivilrechtlicher Problemfelder aufzeigen kann, in denen ich Sie gerne unterstütze:
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter in allen mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Fragen.
Schauen Sie gelegentlich auch im Blog vorbei, in dem es unter anderem um mietrechtliche Fragen und Urteile geht (hier etwa um eine unberechtigte Kündigung wegen Eigenbedarfs).
Verkehrsunfall
Reisemängel, Flugverspätung etc.
Aber auch wenn beispielsweise „nur“ Ihr Flug verspätet ist, sind besondere Ansprüche gegeben, die ich für Sie prüfe und durchsetze.
Verträge im Internet
Aber auch wenn Sie über das Internet Waren gekauft oder Dienstleistungen bestellt haben, sind Sie als Verbraucherin und Verbraucher besonders schutzbedürftig. Als Unternehmer/in wiederum müssen Sie Anforderungen erfüllen, die den Vertragsschluss im Internet von einem „normalen“ Vertragsschluss unterscheiden.
Für alle mit dem Vertragsschluss im Internet zusammenhängenden Fragen stehe ich Ihnen anwaltlich zur Seite.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Aber natürlich gibt es auch ganz andere arbeitsrechtliche Fragestellungen, etwa zu Abmahnungen, Urlaub, Zeugnissen, Bonusregelungen und Gehaltsfragen, Bewerbungen, Mutterschutz und Elternzeit und vielem mehr. Hierfür stehe ich Ihnen ebenfalls umfassend zur Verfügung.
Schadensersatz
Häufig sind in derartige Anspruchsbeziehungen auch Versicherungen eingebunden, denen gegenüber Obliegenheiten erfüllt werden müssen und die sich an der Schadensabwicklung mehr oder weniger kooperativ beteiligen.
Schadensersatzansprüche können aus praktisch allen vertraglichen Beziehungen resultieren. Sie entstehen aber auch bei der Verletzung bestimmter Rechte von Leuten, zu denen bisher keinerlei vertragliche Verbindung bestand. In allen Fragen der Geltendmachung oder aber der Abwehr von Schadensersatzansprüchen berate und vertrete ich Sie anwaltlich.
Kauf- und Dienstleistungsverträge
Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art
Ein guter Vertrag schafft Klarheit darüber, wer was zu tun hat und was geschehen soll, wenn etwas nicht wie geplant klappt. So kennen alle Parteien ihre Rechte und Pflichten, und so kann im besten Fall späteren Streit wirksam vorgebeugt werden.
Gerne übernehme ich daher die Gestaltung von Verträgen für Sie. Des Weiteren überprüfe ich bereits bestehende Verträge, wenn es doch Unstimmigkeiten gibt oder Sie sich über Ihre Rechte Klarheit verschaffen wollen. Dies kann etwa zur Vorbereitung einer Kündigung erforderlich sein, zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, auch der Frage der Wirksamkeit bestimmter Klauseln und vielem mehr.
Streit mit Versicherungen
Ganz ernst wird es, wenn der Versicherer eine Leistung verweigert, auf die der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person dringend angewiesen ist.
In all diesen Konstellationen stehe ich Ihnen zur Seite und setze Ihre Ansprüche durch bzw. verteidige Sie, wenn Sie unberechtigt in Anspruch genommen werden.
Fällt Ihr Problem in ein Fachgebiet, das ich nicht bearbeite, so werde ich versuchen, für Sie eine geeignete Kollegin bzw. einen geeigneten Kollegen zu finden.
Die für das Mandat wesentlichen Formulare sowie weitere Informationen finden Sie im Bereich „Dokumente“.
Nehmen Sie im Bereich „Kontakt“ ohne große Umwege Kontakt mit mir auf, und schauen Sie auch einmal im Blog vorbei, wo ich regelmäßig über zivilrechtliche Verfahren und Entwicklungen berichte.