Stornoreserve im Versicherungsvertrieb

Stornoreserve im Versicherungsvertrieb

Der Versicherungsbote berichtet aktuell über ein im letzten Jahr von mir erstrittenes Urteil gegen die DVAG. Der Vertrieb hatte hier von der Vermittlerin die Rückzahlung von Provisionen für stornierte Verträge verlangt. Im Gegenzug verlangte die Vermittlerin ihre Stornoreserve heraus. Letztendlich musste DVAG die Stornoreserve vollständig an die Vermittlerin auskehren. Rückforderungsansprüche der DVAG bestanden hingegen nicht.

Zur Einordnung und kurzen Erläuterung darf ich noch einmal auf meinen Blogbeitrag zu diesem Urteil verweisen. Die Entscheidung selbst finden Sie hier auf der Website im Bereich Dokumente. Das Dokument enthält den Abdruck aus der Zeitschrift für Vertriebsrecht. Direkt nach der Entscheidung ist meine Anmerkung dazu abgedruckt – falls sich jemand für den rechtlichen Rahmen interessiert, in den das Urteil einzuordnen ist.

Die Grundsätze, die das OLG Karlsruhe angewandt hat, gelten natürlich nicht nur für die DVAG, sondern für jeden Vertrieb, der mit Versicherungsvertretern arbeitet, und ebenso für Versicherungen und deren Vertreter. Auf Versicherungsmakler lassen sich diese Grundsätze allerdings nicht ohne Weiteres übertragen – hier ist eine genaue Prüfung der vertraglichen Konstellation erforderlich.