Generali – jetzt die Stornoreserve

Generali – jetzt die Stornoreserve

Der Vorprozess

Im Februar 2021 habe ich über einen Prozess berichtet, in dem die Generali-Versicherung Stornoprovision von meinem Mandanten haben wollte. Der Vermittlervertrag war da schon lange beendet, nämlich seit 2015. Die Klage der Generali wurde rechtskräftig abgewiesen, weil kein Anspruch bestand.

Es stellte sich nun aber die Frage, was denn mit der Stornoreserve des Mandanten ist. Die war nämlich niemals ausgezahlt worden. Generali hatte sie mit angeblich berechtigten Stornierungen verrechnet. Viele Vermittler*innen kennen das aus ihrem Vertriebsleben.

Wie das LG Heilbronn nun aber festgestellt hatte, waren jedenfalls die Stornierungen aus dem Vorprozess ja gerade nicht berechtigt. Hier ist noch einmal der Link zu der veröffentlichten Entscheidung.

Der neue Prozess

Also verlangte ich von Generali die Stornoreserve heraus. Generali war dazu freiwillig nicht bereit. Deshalb gab es einen weiteren Prozess beim LG Heilbronn. Jetzt war mein Mandant der Kläger.

Generali meinte im Verfahren unter anderem, die Forderung sei verjährt. Schließlich sei die Stornoreserve ja schon ab 2015 in den Abrechnungen verrechnet worden. Dem konnte das Gericht jedoch nicht folgen und wies in einer Verfügung darauf hin, dass nach seiner Ansicht keine Verjährung vorliegen dürfte.

Dieser Prozess ist jedenfalls nun auch beendet worden, und zwar durch einen Vergleich. Generali verpflichtete sich darin, 2/3 der Stornoreserve an meinen Mandanten zu zahlen und 2/3 der Kosten des Prozesses zu tragen.

Die ganze Geschichte, die damit begann, dass Generali meinen Mandanten auf Zahlung verklagte, endete nun also mit einer Zahlung der Generali.

Fazit für Vermittler*innen

Wie dieser Fall zeigt, ist es für Versicherungsvermittler*innen wichtig, auch nach Vertragsbeendigung genau zu prüfen, ob ihnen nicht noch Ansprüche zustehen können. Stornoreserven werden sehr oft nicht mehr ausgezahlt, sondern im Rahmen der Abrechnungen nach Vertragsende „verrechnet“. Wenn diese Verrechnungen aber unwirksam sind, weil die Versicherung oder der Vertrieb gar keine Forderungen hat, dann kann die Stornoreserve herausverlangt werden. Es handelt sich ja schließlich um verdiente Provision, die beim Prinzipal eigentlich nur vorübergehend geparkt sein soll.

Wegen der Haftungszeiten in den Verträgen können Ansprüche auf Auszahlung der Stornoreserve auch noch lange nach Vertragsbeendigung bestehen. Das ist eine Frage des konkreten Vertrages und natürlich der konkreten Abrechnungen, der Nachbearbeitung und so weiter.

Außerdem kommen natürlich noch ganz andere Ansprüche in Betracht, z.B. aus nachlaufenden Provisionsgutschriften, auf Ausgleichszahlung und mehr.

Eine Überprüfung der Sachlage kann sich für Vermittler*innen also auch nach langer Zeit noch lohnen.

Generali – Klage auf Rückforderung von Provisionen

Generali – Klage auf Rückforderung von Provisionen

Vor dem Landgericht Heilbronn hat die Generali-Versicherung gegen einen ehemaligen Vermittler geklagt. Sie wollte vorschüssig gezahlte Provision zurückhaben, weil die Verträge storniert worden seien.

Das Landgericht hat die Klage am 04.09.2020 abgewiesen, und womit? Mit Recht. Kein Wunder, es ist ja auch ein Gericht.

Viel gibt es zu dem Urteil nicht zu sagen. Das Gericht hat sich an der Rechtsprechung des BGH orientiert. Danach muss der Versicherer zu jeder einzelnen Stornierung im Detail darlegen, aus welchem Grunde er glaubt, einen Anspruch zu haben. Das betrifft bei Versicherungsvertreter*innen bekanntlich unter anderem den Bereich der Nachbearbeitung stornogefährdeter Verträge.

Generali ist es nicht gelungen, dies zu den stornierten Verträgen ausreichend darzulegen. Deshalb erwies sich keine der eingeklagten Stornierungen als gerechtfertigt. Eine kleine Besonderheit weist das Urteil dennoch auf: Das Landgericht stellt ganz richtig fest, dass die Versicherung nicht einfach pauschal behaupten kann, eine Nachbearbeitung hätte nicht erbracht werden müssen, weil die Kund*innen sowieso nicht an ihren Verträgen festgehalten hätten. Wenn so eine Behauptung aufgestellt wird, dann muss das schon konkret und auf den einzelnen Vertrag und die einzelnen Versicherungsnehmer*innen bezogen erfolgen.

Das Urteil wurde in der Zeitschrift für Vertriebsrecht veröffentlicht, und ich habe eine kurze Anmerkung dazu geschrieben. Sie finden die Entscheidung und die Anmerkung hier. Die Veröffentlichung hier im Blog erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlages.